Deutschland liefert flüchtigen Cherecheș aus

Genauer Zeitpunkt der Überstellung unbekannt

München/Bukarest (ADZ) – Das Oberlandesgericht München hat die Auslieferung von Cătălin Cherecheș zur Strafvollstreckung für zulässig erklärt und die Fortdauer der Auslieferungshaft angeordnet, teilte die Instanz in einer Pressemeldung mit. Der Auslieferung liegt demnach ein Europäischer Haftbefehl zugrunde, der von einem Klausenburger Gericht Ende letzten Novembers ausgestellt wurde. Cherecheș, der frühere Bürgermeister der Stadt Baia Mare, war am 24. November letzten Jahres wegen Bestechlichkeit rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt worden, flüchtete jedoch mit Hilfe von Papieren eines Verwandten über die Grenze zuerst nach Ungarn. Wenige Tage später wurde er am Augsburger Hauptbahnhof festgenommen und wehrte sich aus der Haft gegen eine Auslieferung. Das Münchner Oberlandesgericht erachtete weder die zu erwartenden Haftbedingungen in Rumänien noch gegen das rumänische Urteil eingelegte außerordentliche Rechtsbehelfe als Auslieferungshindernisse. Laut Instanz soll die Überstellung nun zeitnah erfolgen. Die rumänische Polizei teilte mit, dass man sich mit den deutschen Behörden über den genauen Termin austausche.